Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse können sich jetzt wieder telefonisch krankmelden.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) führt für ihre Versicherten mit 1. Oktober 2021 wieder die telefonisch Krankmeldung ein. Anfang und voraussichtliches Ende des Krankenstandes müssen angegeben werden. Diese kontaktlose Form hat vor allem den Hintergund, im Winter das Gesundheitspersonal zu entlasten. Die telefonische Krankmeldung gilt für ganz Österreich und ist bis Ende des Jahres vorerst befristet. Die Maßnahme kann bei Bedarf jederzeit verlängert werden.
Für einen Krankenstand ist notwendig, dass ein Ärztin oder ein Arzt die Krankheit und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit feststellt. Der Krankenstand beginnt mit dem Tag der Krankmeldung durch die Ärztin bzw. den Arzt. In den meisten Fällen ist das die Hausärztin bzw. der Hausarzt, die bzw. der die ÖGK verständigt. Eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus oder einer Kur-, Erholungs- oder Reha-Einrichtung führt automatisch zu einer Krankmeldung.
Wenn Sie eine Wahlärztin bzw. ein Wahlarzt krankschreibt, müssen Sie als Patientin bzw. die schriftliche Bestätigung des Krankenstands an die ÖGK schicken (z.B. Postweg oder Fax) oder in einer Kundenservicestelle der ÖGK abgeben. Manche Wahlärztinnen und Wahlärzte erledigen das auch selbst. Über die Anerkennung des Krankenstands entscheidet der Medizinische Dienst der ÖGK.
Gesundheits-Check
Die ÖGK lädt 322.000 Versicherte zum Gesundheits-Check ein. Die umfassende Untersuchung ist für alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich ein Mal pro Jahr kostenlos möglich. Unter der Telefonnummer 0800 501 522 steht von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr eine Serviceline für allgemeine Informationen zur Vorsorgeuntersuchung zur Verfügung.