Seit mittlerweile über einem Jahr müssen nun auch in Österreich RaucherInnen beim Lokalbesuch vor die Tür gehen, wenn sie eine Zigarette rauchen wollen. Auch wenn die Gastronomie leidvollerweise über weite Strecken aus aktuellen Gründen geschlossen blieb, konnte bereits eine erste Bilanz gezogen werden. Das Passivrauchen der Lokalgäste sowie des Personals konnte deutlich reduziert werden. Allerdings ließ die Einhaltung des Rauchverbotes vor allem in den Bundesländern zu wünschen übrig.
Mit dem Rauchverbot in der Gastronomie hat Österreich es nun geschafft, nicht mehr Schlusslicht im EU-weiten Staatenvergleich im Hinblick auf gesetzliche Maßnahmen zur Regulierung des Tabakkonsums zu sein. Dennoch besteht seitens der Experten weiterhin Kritik, und zwar betreffend Jugendschutz beim Tabakkonsum – Nikotinprodukte sind zu billig und überall sowie leicht zugänglich. Geforderte Verbesserungen wären Testkäufe zur Alterskontrolle durch eine unabhängige Stelle, Abschaffung der Zigarettenautomaten, Verbot der Werbung und Zur-Schau-Stellung von Zigaretten dort, wo Minderjährige Zutritt haben, Einheitsverpackung für Tabakwaren und alle Nikotinprodukte sowie das Verbot von Suchtverstärkern und Aromen, die für Kinder attraktiv sind.
E-Zigaretten dienen nicht der Tabakentwöhnung
Univ.-Prof. Dr. Manfred Neuberger wies im Rahmen der virtuellen 44. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie darauf hin, dass die Jugendschutzgesetze in puncto Rauchen nur mangelhaft eingehalten werden und kritisierte, dass es z.B. bei der Verwendung von E-Zigaretten, Shisha und anderen inhalierten Nikotinprodukten in Lokalen keine ausreichenden Kontrollen gibt. Zudem müssten auch Werbung und Handel im Internet für alle Nikotinprodukte unter Kontrolle gebracht werden. „Die am Markt beworbenen E-Zigaretten und Tabakerhitzer dienen nicht der Tabakentwöhnung, sondern führen dazu, dass Konsumenten, die sonst nie mit dem Tabakrauchen begonnen hätten, zu diesen neuen, gerade für Junge attraktiven Nikotinprodukten greifen und somit ihre Wahrscheinlichkeit verdreifachen, Tabakraucher zu werden.“
Gesetz und Kontrolle nötig
Die am 1. Jänner 2019 in Kraft getretenen Jugendschutzgesetze wurden bisher kaum kontrolliert und führten daher noch zu keiner ausreichenden Reduktion der Raucherprävalenz. Neuberger warnt: „Jugendliche unter 18 Jahren erhalten in Tabakverkaufsstellen und am Zigarettenautomaten weiterhin Nikotinprodukte. Prof. Neuberger: „Als eines der letzten EU-Mitglieder hat Österreich am 1.1.2019 das Schutzalter von 16 auf 18 Jahre angehoben, aber für Testkäufe durch eine unabhängige Stelle wurden in etlichen Bundesländern noch nicht einmal die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Die endlich am 1. November 2019 in Kraft getretene rauchfreie Gastronomie wurde bisher nur in Wien systematisch kontrolliert, Tabaksteuern werden nur selten und in geringem Ausmaß angehoben und bisher floss kein einziger Cent davon in die Tabakprävention. Dabei sind die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Vorteile einer restriktiveren Tabakpolitik unbestritten.“