Europäische Krankenversicherung: Mit der e-card auf Reisen

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Vor allem Urlauber mit chronischen Erkrankungen sollten auf Reisen die e-card immer mitnehmen. Die e-card schützt in den meisten europäischen Ländern.

Die e-card ist, wie auf der Rückseite gekennzeichnet, auch eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) und gilt im gesamten EU- und EWR-Raum sowie in der Schweiz, in Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina.

Wichtig ist, die Karte vor Behandlungsbeginn beim Arzt oder im Spital vorzuweisen. Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet die Kosten direkt mit der österreichischen Krankenversicherung ab. „Manchmal wird die EKVK, trotz anderslautender Bestimmungen, nicht akzeptiert und es wird eine Barzahlung verlangt“, weist NÖGKK-Ombudsfrau Sabine Filz-wieser hin. Da es aber immer wieder Überraschungen gibt, ist es ratsam, sich eine detaillierte Rechnung und Zahlungsbestätigung geben zu lassen.

In der Türkei wird man mit einem „Auslandsbetreuungsschein“ behandelt. Bei allen anderen Reisezielen sind sämtliche ärztliche Leistungen so wie bei einem Wahlarzt selbst zu bezahlen und dann mit der Kassa abzurechnen. Es empfiehlt sich, eine private Reiseversicherung abzuschließen.