Wegweiser zur Einreichung auf Kostenerstattung

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Pflegegeld

Einreichung von Kostenerstattungsanträgen: So funktioniert es bei der Österreichischen Gesundheitskasse! Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Unterlagen schnell und unkompliziert einreichen können – online, per Post oder persönlich.

Achtung: Der Kostenerstattungsantrag ist binnen 42 Monaten nach Inanspruchnahme der Leistungen zu stellen, ansonsten verfällt der Anspruch.

Die folgenden Wege der Antragsstellung sind möglich:

Online „MeineÖGK“:

Der einfachste und schnellste Weg zur Einreichung und Erledigung Ihres Antrages auf Kostenerstattung, ist online über „MeineÖGK“.

Postalisch an:

Österreichische Gesundheitskasse

Gruppe Wahlarzthilfe

Wienerbergstraße 15–19

1100 Wien

Persönlich:

In allen Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse.


Für die Bearbeitung der Kostenerstattung werden die folgenden Unterlagen benötigt:

Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit

  • detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose)
  • den persönlichen Daten der Patientin/des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
  • Stempel der Leistungserbringerin/des Leistungserbringers

Zahlungsnachweis bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote

  • bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (auch Kopie)
  • bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug usw.)

Ärztliche Verordnung oder Überweisung (wenn vorhanden)

Persönliche Angaben

  • Angabe der Versicherungsnummer (10-stellig), der Bankverbindung, Land und Währung.