Pathologische Remission

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Unter Remission versteht man das Zurückgehen von Krankheitszeichen. Mit dem Begriff pathologische Remission ist gemeint, dass das Zurückgehen der Krankheitszeichen anhand der Untersuchung einer Gewebeprobe unter dem Mikroskop beurteilt wird. Werden bei der mikroskopischen Untersuchung keine Krebszellen mehr nachgewiesen, spricht man von einer pathologischen Komplettremission. Hat sich der Tumor nur teilweise zurückgebildet und es sind noch Krebszellen vorhanden, spricht man von einer partiellen Remission. Die pathologische Remission unterscheidet sich von der klinischen Remission, bei der mittels bildgebender Verfahren der Rückgang der Erkrankung beurteilt wird. Ob eine vollständige Remission vorliegt, kann nur durch die pathologische Remission bestimmt werden.