Vorarlberg war das erste Bundesland, das Anfang 2018 die E-Medikation flächendeckend eingesetzt hat. Mittlerweile nutzen bereits die fünf Bundesländer Vorarlberg, Steiermark, Kärnten, Tirol und Salzburg diese e-Card-Funktion. Mit Wien wird ab dem 19. September 2019 die e-Medikation in ganz Österreich flächendeckend im Einsatz sein.
Vor einem Jahr wurde die E-Medikation, eine Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, in Vorarlberg gestartet. Bislang sind rund 2.570 Arztordinationen sowie 550 Apotheken beteiligt. Mehr als 15 Millionen Verordnungen wurden im System gespeichert.
Gefahr Wechselwirkungen
In den Griff bekommen will man durch das System unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten. Diese sind ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Bei drei gleichzeitig genommenen Arzneimitteln werden laut Statistik drei Wechselwirkungen ausgelöst. Fünf Arzneimittel hingegen lösen theoretisch bereits zehn Wechselwirkungen aus. Das Problem dabei sind die rezeptfreien Medikamente, die eine besonders hohe Rate an Wechselwirkungen verursachen. Immerhin ist jede zweite Arzneimittelpackung, die in der Apotheke verkauft wird, ein rezeptfreies Präparat. Genau hier setzt die e-Medikation an. Behandelnde Ärzte können die Medikationsliste der Patienten einsehen und anhand dieser Grundlage neue Verordnungen auf eventuelle unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Besonders bei Urlaubsvertretungen, wenn Ärzte die Medika- tion eines fremden Patienten nicht kennen, ist das ein großer Vorteil. Auch die Apotheker können nun sehen, welche Medikamente einem Patienten verordnet wurden und können auf dieser Grundlage beim Kauf von rezeptfreien Medikamenten noch besser beraten.
So funktioniert die e-Medikation
Nach der Speicherung in die e-Medikationsliste wird ein Rezept mit einem speziellen Code gedruckt. Durch das Scannen des Codes auf dem Rezept kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Medikamente in der E-Medikationsliste speichern. Eine Neuerung für die Patientinnen und Patienten ist, dass auch Apotheken mit dem e-Card- System ausgestattet sind. Wenn die e-card in der Apotheke gesteckt wird, kann die gesamte Medikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abgerufen werden. Auch rezeptfreie Medikamente oder Rezepte von Wahlärzten können eingetragen werden. Niedergelassene Vertragsärzte sowie Apotheken sind verpflichtet, verordnete Medikamente in der EMedikation zu speichern. Besteht zwischen Arzt und Patient ein aufrechtes Behandlungsverhältnis und hat der Patient sich nicht aktiv abgemeldet, kann die e-Medikationsliste vom ihm eingesehen werden. Jede neue Verordnung wird dann auf unerwünschte Wechselwirkungen geprüft. Alle neuen Präparate werden in der e-Medikation gespeichert und der Patient erhält ein Rezept mit dem entsprechenden Code.
Daten am PC ansehen
Der Patient kann auf meinesv.at einsehen, welche Rezepte offen sind – und sie auch von dort herunterladen oder ausdrucken. In der Apotheke kommt er entweder mit der e-card oder per Handy-App zu seinem Medikament. Der Apotheker schickt die Daten elektronisch zur Verrechnung an den Hauptverband. Auf Hausbesuch oder bei Systemausfällen kann weiter händisch verschrieben werden. Und wer doch nicht möchte, dass seine persönlichen Gesundheitsdaten gespeichert werden, kann sich von ELGA – die e-Medikation ist ein Dienst im Rahmen der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA – jederzeit ganz oder teilweise abmelden. Das muss natürlich jeder für sich entscheiden. Man kann vom Arzt auch jederzeit verlangen, bestimmte Medikamente nicht in die Liste mitaufzunehmen. Jeder Zugriff auf die Daten wird protokolliert und ist im ELGA-Portal einzusehen
Aufwind 01/19