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Welche Therapien gibt es für Covid-19?

Nach nahezu drei Jahren Pandemie gibt es nicht nur verschiedene Covid-19-Impfungen, sondern auch verschiedene Covid-19-Therapien. Wir geben hier einen kurzen Überblick dazu.  Bei einer Covid-19-Infektion können die Symptome mit Medikamenten oder anderen unterstützenden Maßnahmen behandelt werden. Und es gibt auch zielgerichtete Covid-19-Therapien, die das Risiko … Weiterlesen …

Rauchen als unterschätzter Risikofaktor bei einer COVID-19-Infektion

Der Konsum von Tabak und Nikotin wirkt sich ungünstig auf eine durch das COVID-19-Virus hervorgerufene Erkrankung aus. Rauchen erhöht das Ansteckungsrisiko und begünstigt einen schweren Krankheitsverlauf.1 Sind Raucher:innen zudem noch von COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) betroffen, potenziert sich das Gesundheitsrisiko. Die Ergebnisse einer von der … Weiterlesen …

Aktuelle Umfrage: Risikofaktoren für Covid-19 unterschätzt

Umfrage

Aufgrund der Hygienemaßnahmen der vergangenen Jahre und der damit einhergehenden geringeren Immunität der Bevölkerung müssen wir neben COVID-19 mit einer Influenza-Welle, einem verstärkten Wiederauftreten der Pneumokokken, aber auch mit Ausbrüchen von Keuchhusten und RSV rechnen. Impfungen können gegen diese Erkrankungen schützen.

Ein starkes Zeichen für ein aktives Leben mit COPD

Das Team der myCOPD-Challenge in Wien: (v. lks.) Martin Gütlbauer (Therapeut), Eberhard Jordan (Künstler, Initiator), Dr. Milos Petrovic (Lungenfacharzt) Copyright: Christoph Hopf

COPD-Patienten planen am 16. November 2022 – dem Welt-COPD-Tag – ambitionierte Ziele zu erreichen: In Wien will Eberhard Jordan mit nur 30 Prozent Luftvolumen das höchste Bürogebäude Österreichs, den Wiener DC Tower mit 1.620 Stufen, erklimmen. Und in Innsbruck werden Patienten und Patientinnen der Reha Innsbruck auf die Bergisel Schanze steigen.

Gemeinsame Therapieentscheidung bei Neurodermitis

Am 14. September, dem Welt-Neurodermitis-Tag, schließen sich jährlich Ärzte, Betroffene und Patientenorganisationen auf der ganzen Welt zusammen, um das Bewusstsein für die Krankheit zu schärfen. Die Österreichische Lungenunion hat mit OÄ Dr. Christine Bangert, MedUni Wien, ein Video aufgenommen, in dem die Neurodermitis-Expertin erklärt, warum eine gemeinsame Entscheidung von Ärzt:innen und Patient:innen (Shared Decision Making) für die Therapie der Neurodermitis wichtig ist.

Die Neurodermitis, auch atopische Dermatitis oder atopisches Ekzem genannt, ist eine der weltweit weitverbreitetsten chronischen Hauterkrankungen. Dabei ist sie vielmehr als „nur juckende Haut“: Neurodermitis ist eine systemische, multidimensionale Krankheit, die die physische und psychische Gesundheit von mehr als 230 Millionen Menschen auf der Welt beeinträchtigt. Trotz der hohen Krankheitslast erhalten viele Patienten immer noch nicht die zielgerichtete, moderne Therapie, die sie benötigen.

Gemeinsam entscheiden

Dr. Bangert: „Die gemeinsame Therapieentscheidung ermöglicht Patienten, mit ihrem Hautarzt zusammen herauszufinden, welche Therapie am besten geeignet ist.“ Dieser Vorgang kann helfen zu verstehen, wie bestimmte Therapien funktionieren. Dazu muss der Patient wissen, welche Medikamente verschrieben werden, wie diese wirken und auch wie lange.

Patient:innen sollten sich überlegen, was sie wollen und brauchen, um mit der Neurodermitis eine gute Lebensqualität zu haben. Schließlich kann für jeden Patienten eine individuelle Therapie gefunden werden. Im Gespräch sollten Menschen mit Neurodermitis daher ihre Bedürfnisse, persönlichen Überzeugungen und Vorliegen mitteilen. So lässt sich sicherstellen, dass die passende Therapie zum Einsatz kommt. Werden bestimmte Therapien nicht vertragen oder schränkt der Tagesablauf den Therapieplan ein, kann gemeinsam eine Alternative gefunden werden, die sich dem Lebensstil und den individuellen Vorlieben besser anpasst.

Therapieerfolg und Lebensqualität verbessern

Mit der gemeinsamen Entscheidungsfindung lassen sich sowohl der Therapieerfolg als auch die Lebensqualität verbessern. Anhand folgender Fragen kann sichergestellt werden, dass Patienten einbezogen werden:

  • Wie wirkt die Therapie?
  • Welchen Nutzen hat die Therapie?
  • Gibt es Risiken oder Nebenwirkungen?
  • Was ist, wenn ich die Therapie nicht nehme?
  • Welche Alternativen gibt es?

Leitsymptome und Fakten zur Neurodermitis

Um mit dem Arzt die richtige Entscheidung treffen zu können, muss man ein paar Fakten zur Neurodermitis wissen. Dr. Bangert verdeutlicht: „Die Leitsymptome der Neurodermitis sind trockene Haut, Entzündung und der Juckreiz. Allergische Begleiterkrankungen treten bei 50 bis 80 Prozent der Patient:innen auf – zudem auch allergisches Asthma bronchiale, allergischer Rhinokonjunktivitis (Heuschnupfen), Nahrungsmittelallergien.“ Häufig sind auch Handekzeme und allergische Kontaktekzeme (z.B. auf Duftstoffe, Nickel), die Ichthyosis vulgaris (Fischschuppen-Krankheit) und auch neuropsychiatrische Erkrankungen (Depressionen, Angststörungen, Sozialphobien).

Stufenplan zur Behandlung der Neurodermitis bei Erwachsenen. Adaptiert nach Wollenberg A. et al.: European guideline (EuroGuiDerm) on atopic eczema: part I – systemic therapy; JEADV 36: 1409-1431
Stufenplan zur Behandlung der Neurodermitis bei Erwachsenen. Adaptiert nach Wollenberg A. et al.: European guideline (EuroGuiDerm) on atopic eczema: part I – systemic therapy; JEADV 36: 1409-1431

Hat der/die Patient:in alle Informationen, geht es darum, gemeinsam die Behandlungsziele festzulegen. „Im Idealfall ist dies eine zufriedenstellende Kontrolle der Symptome durch eine Langzeittherapie und ein gutes Nebenwirkungsprofil. Dieses Ziel muss aber dem Lebensstil und den Begleiterkrankungen angepasste werden“, erklärt Dr. Bangert.

Wichtig ist, dass Ärzt:in und Patient:in gemeinsam nach gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Produkte entscheiden. Die gründliche Information kommt von Arzt oder Ärztin über zu erwartende Wirkungen und Nebenwirkungen. Wichtig: Der/die Patient:in muss seine/ihre Zweifel und Wünsche immer mitteilen! Auch alle Begleiterkrankungen und aktuelle Medikamente müssen einbezogen werden.

Herzlichen Dank an die Sponsoren GlobalSkin, Abbvie, Lilly und Pfizer.

Gemeinsame Therapieentscheidung bei Neurodermitis – Ein Erfolgskonzept

Zum Download der Broschüre

Welt-Lungenkrebs-Kongress in Wien

Im Bild v.l.n.r.: Assoc.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Helmut Prosch; IASLC-CEO Karen Kelly, MD, Emeritus Professor of Medicine; Univ.-Prof. Dr. Robert Pirker, Foto: IASLC/APA-Fotoservice/Krisztian Juhasz

Rund 5.000 Experten tauschen sich von 6. bis 9. August 2022 beim Welt-Lungenkrebs-Kongress der International Association for the Study of Lung Cancer in Wien aus.

Sozial-rechtliche Absicherung bei geminderter Arbeitsfähigkeit

Familie aus Hoilz unter einem mit orangem Stift gemaltem Schirm. Credit: Canva

Über Absicherungsmöglichkeiten für Menschen, die im Berufsleben nicht mehr die volle Leistung erbringen können, informierte Mag. Krisztina Juhasc von der Arbeiterkammer Wien bei einem Webinar der Österreichischen Lungenunion.

Pflichtversicherung: Wann bin ich versichert?

Unabhängig, ob Voll- oder Teilzeit gearbeitet wird, werden ab der Geringfügigkeitsgrenze von monatlich EUR 485,85 bis zur Höchstbeitragsgrundlage von monatlich EUR 5.670,00 Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoeinkommen einbezahlt. Sobald ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt wird, besteht eine Vollversicherung in der Unfall-, Kranken-, Pensions-, sowie Arbeitslosenversicherung. Für die Invaliditätspension und grundsätzlich alle Pensionsanträge ist der Pensionsversicherungsträger (PVA, SVS, BVAEB) zuständig, bei dem in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag die meisten Versicherungsmonate erworben wurden.

Krankengeld

Das Krankengeld hat eine Erwerbsersatzfunktion. Anspruch haben erwerbstätige Pflichtversicherte nach ASVG wie Arbeitnehmer und Angestellte, Selbstversicherte bei geringfügiger Beschäftigung und Arbeitslosengeldbezieher. Kein Anspruch besteht für Pensionisten und mitversicherte Personen wie beispielsweise Angehörige sowie Bezieher von Kinderbetreuungsgeld.

Krankengeld gebührtab dem vierten Tag bis zur Dauer von 26 Wochen. Bestand innerhalb der letzten 12 Monate vor Eintritt des Versicherungsfalls mindestens sechs Monate eine Krankenversicherung, verlängert sich der Anspruch auf bis zu 52 Wochen, die Höchstdauer des Krankengeldanspruchs kann auf bis zu 78 Wochen erhöht werden.

Die Höhe des Krankengeldes wird durch die Bemessungsgrundlage (Bruttoentgelt) und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bestimmt. Vom vierten bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit beträgt das Krankengeld 50 Prozent, ab dem 43. Tag 60 Prozent der Bemessungsgrundlage. Bei einem Anspruch auf Sonderzahlungen erhöht sich das Krankengeld um 17 Prozent.

Formel: 50% / 60% des (letzten Bruttogehalts : 30 x 1,17) = tägliches Krankengeld

In gewissen Situationen kann das Krankengeld ruhen.

Sonderkrankengeld

Voraussetzung für den Bezug von Sonderkrankengeld ist ein aufrechtes Dienstverhältnis. Es besteht kein Anspruch auf Entgelt, bei halbem Entgeltanspruch gebührt das Sonderkrankengeld zur Hälfte. Bei Erreichen der Höchstbezugsdauer von Krankengeld (52 Wochen) kommt es zu einer sogenannten Aussteuerung. Wurde ein Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension mit Bescheid abgelehnt, kann beim Arbeits- und Sozialgericht eine Klage eingebracht werden. Für die Zeit zwischen Gerichtsentscheidung und Aussteuerung kann Sonderkrankengeld beantragt werden.

Geminderte Arbeitsfähigkeit: Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension

Für Arbeiter kommt eine Invaliditätspension, für Angestellte eine Berufsunfähigkeitspension und für Selbständige eine Erwerbsunfähigkeitspension in Frage. Um die Leistung beziehen zu können, muss bei der Pensionsversicherungsanstalt ein Antrag auf Feststellungsantrag bzw. Leistung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung voraussichtlich länger als sechs Monate andauert bzw. der Krankengeldbezug endet.

Leistungsarten

  • Die unbefristete Pension wird gewährt, wenn angenommen wird, dass die Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität auf Dauer bestehen wird und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation nicht zweckmäßig oder nicht zumutbar sind. Eine bereits zuerkannte Pension kann bei verbessertem Gesundheitszustand entzogen werden.
  • Die befristete Pension wird für vor 1964 geborenen Personen für maximal zwei Jahre gewährt, sofern eine berufliche Rehabilitation nicht zweckmäßig und zumutbar ist. Besteht danach weit Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität, kann die Pension nach Antragstellung weiter zuerkannt werden.
  • Die Rehabilitation vor Pension gilt für ab 1964 geborene Personen und umfasst medizinische bzw. berufliche Rehabilitation, Rehabilitationsgeld, Case Management und gegebenenfalls Umschulungsgeld.

Achtung: Für jede Pensionsart müssen verschiedene Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden.

Service

Die vorliegenden Informationen spiegeln den Stand zum Zeitpunkt des Webinars wider. Bei Fragen zur Kranken-, Pensions- oder Unfallversicherung wenden Sie sich bitte telefonisch unter 01/501 65 DW 1204 oder unter der E-Mail-Adresse sv@akwien.at an die Sozialversicherungsexperten der Arbeiterkammer Wien.

Jour fixe der Österreichischen Lungenunion, 27. Juni 2022