Pflegegeld in Österreich

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Pflegegeld

Mehr als 350.000 Menschen in Österreich brauchen ständig Pflege. Allein diese Zahl belegt die Bedeutung des Problems: Pflegebedürftigkeit hat sich von einem eher individuellen Randphänomen zu einem Risiko für alle Mitglieder der Gesellschaft entwickelt. Österreich hat sich – als eines der ersten Länder – dieser Herausforderung gestellt und ein einheitliches Pflegevorsorgesystem geschaffen.

Das Bundespflegegeldgesetz und die entsprechenden Gesetze der Länder, die mit Wirkung vom 1. Juli 1993 in Kraft getreten sind, brachten eine völlige Neuordnung der Pflegevorsorge in Österreich. Wer Pflege braucht, soll sich diese möglichst nach seinen Bedürfnissen selbst organisieren können. Dazu trägt das Pflegegeld bei.

Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause).

Aktuelle Informationen zum Pflegegeld finden sie auf der Serviceseite des Sozialministeriums:
www.sozialministeriumservice.at

Pflegekarenzgeldantrag Bundesweit: Download PDF