Ende August erwartet das Gesundheitsministerium die erste Lieferung des COVID-19-Impfstoffs Valneva in Österreich. Damit wird erstmals ein klassischer Tot-Impfstoff in Österreichs Impfstraßen verfügbar sein. Die Verfügbarkeit von Valneva wurde in einer aktualisierten Anwendungsempfehlung des Nationalen Impfgremiums (NIG) berücksichtigt. Das NIG empfiehlt nun eine Auffrischungsimpfung für Personen ab 60 Jahren sowie Risikopersonen ab 12 Jahren. Eine allgemeine Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung wurde weiterhin nicht ausgesprochen.
Das Gesundheitsministerium erwartet in den kommenden zwei Wochen die erste Lieferung von rund 74.000 Dosen des COVID-19-Impfstoffs Valneva in Österreich. Dann steht der Impfstoff für die Bundesländer auch zum Abruf bereit und kann voraussichtlich Ende August in den Impfstraßen der Bundesländer eingesetzt werden. Damit wird das in Österreich verfügbare Impfstoff-Repertoire um den ersten klassischen Tot-Impfstoff erweitert.
Die Verfügbarkeit des Impfstoffs Valneva hat das Nationale Impfgremium in seiner Anwendungsempfehlung entsprechend berücksichtigt. In der aktualisierten Anwendungsempfehlung spricht sich das NIG zudem für eine Auffrischungsimpfung für Personen ab 60 Jahren und Risikopersonen ab 12 Jahren aus. Bisher war die Auffrischungsimpfung erst ab 65 Jahren empfohlen. Mit dieser Änderung folgt das NIG der Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC), welche sich ebenfalls für eine Auffrischungsimpfung ab 60 Jahren ausgesprochen hatten.
Auffrischung für Ältere und Risikogruppen empfohlen
Basierend auf epidemiologischen Entwicklungen und wissenschaftlicher Evidenz haben ältere Personen ebenso wie Risikogruppen nach wie vor das höchste Risiko für schwere Verläufe bei einer COVID-19-Infektion. Neue wissenschaftliche Analysen zeigen, dass bereits Personen ab 60 Jahren von einer früheren Auffrischungsimpfung profitieren. Die Auffrischungsimpfung soll „frühestens vier Monate, jedenfalls aber ab sechs Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung (3. Impfung) oder nach einer (PCR-bestätigten) Infektion” erfolgen. Mit der Anpassung der Anwendungsempfehlung des NIG an die des ECDC und der EMA gewährleistet man zudem eine innerhalb der Europäischen Union gleichlautende Impfempfehlung.
Gesunden, immunkompetenten Personen im Alter von 12 bis 59 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung weiterhin “nicht allgemein empfohlen”, heißt es wörtlich in der Anwendungsempfehlung. Sofern diese Altersgruppe eine Grundimmunisierung (3 Impfungen) erhalten hat, “tendieren sie in der Regel nicht zu schweren Verlaufsformen mit stationären Aufenthalten”. Auf persönlichen Wunsch soll aber auch diesen Personen eine Auffrischungsimpfung nicht vorenthalten werden. Eine allgemeine Empfehlung für die Auffrischungsimpfung wird von den Experten für den Herbst erwartet.
Gesundheitsminister Johannes Rauch: „Der Impfstoff von Valneva erweitert die Auswahl noch einmal. Damit ist auch ein gut wirksamer, klassischer Tot-Impfstoff gegen COVID-19 verfügbar. Ich hoffe, dass wir damit einige Menschen erreichen, die den neu entwickelten mRNA-Impfstoffen bisher skeptisch gegenüberstanden. Mit der Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung bereits ab 60 Jahren vereinheitlichen wir die Empfehlung gemäß den europaweiten Vorgaben und sorgen so für mehr Klarheit in der Kommunikation.“