| Mit dem Pflegegeld Mehrkosten ausgleichen |
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![]() Das Pflegegeld wird bei ständigem Betreuungs- und Pflegebedarf gewährt. Nur selten deckt es die tatsächlichen Mehrkosten für Betroffene ab, doch stellt es einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich der Belastungen dar. Sieben verschiedene Pflegstufen bewerten den Pflegebedarf und regeln die Höhe des Pflegegeldes. Von dieser finanziellen Hilfe abgesehen kann auch ein Behindertenpass Erleichterungen im Alltag bringen. Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann es nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden. Zweck des Pflegegeldes ist es, pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause) zu ermöglichen. Wer Pflege braucht, soll sich diese möglichst nach seinen Bedürfnissen selbst organisieren können. In Österreich benötigen mehr als 350.000 Menschen ständig Pflege. Pflegebedürftigkeit hat zu einem Risiko für alle Mitglieder der Gesellschaft entwickelt. Das Bundespflegegeldgesetz und die entsprechenden Gesetze der Länder, welche 1993 in Kraft getreten sind, brachten eine Neuordnung der Pflegevorsorge in Österreich. Was bedeutet Pflegebedarf Pflegebedarf im Sinne der Pflegegeldgesetze liegt dann vor, wenn Sie sowohl bei Betreuungsmaßnahmen als auch bei Hilfsverrichtungen Unterstützung brauchen Betreuungsmaßnahmen sind all jene, die den persönlichen Bereich betreffen: Kochen, Essen, Medikamenteneinnahme, An- und Auskleiden, Körperpflege, Verrichtung der Notdurft oder Fortbewegung innerhalb der Wohnung. Hilfsverrichtungen sind solche, die den sachlichen Lebensbereich betreffen: Herbeischaffen von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens; Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände Pflege der Leib- und Bettwäsche; Beheizung des Wohnraumes einschließlich der Herbeischaffung des Heizmaterials; Mobilitätshilfe im weiteren Sinn (z.B. Begleitung bei Amtswegen oder Arztbesuchen). Bei der Beurteilung des Pflegebedarfs werden Zeitwerte für die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen und Hilfsverrichtungen berücksichtigt und zu einer Gesamtbeurteilung zusammengefasst. Über die Zuordnung zu einer Pflegegeld-Stufe entscheidet die Behörde auf der Grundlage eines ärztlichen Sachverständigengutachtens, wobei bei Bedarf Personen aus anderen Bereichen (z.B. Pflegedienste) beigezogen werden können. Auch die pflegenden Angehörigen können bei dieser Begutachtung anwesend sein und Angaben zum Pflegealltag machen. Die exakten Zuständigkeiten für den einzelnen sind verhältnismäßig kompliziert, abhängig von Beruf und Wohnort des Betroffenen. Hier helfen die Beratungsstellen der Gemeinden und die Sozialreferenten Ihres betreuenden Krankenhauses weiter. Die wesentlichen Voraussetzungen für das Pflegegeld sind:
Ein Behindertenpass hilft im Alltag Ein Behindertenpass kann weit mehr, als Zugang zu Behindertenparkplätzen schaffen! Als österreichweit einheitlicher Nachweis einer Behinderung (unabhängig von der Art) ermöglicht er bei diversen Veranstaltungen oder im öffentlichen Verkehr Ermäßigungen. Ein Anspruch auf eine finanzielle Leistung entsteht daraus nicht. Der Behindertenpass wird dreisprachig ausgestellt (Englisch, Französisch und Deutsch) und wird zum Teil auch im Ausland anerkannt. Bezieher von Pflegegeld haben Anspruch auf die Ausstellung des Behindertenpasses. Falls kein Bescheid vorliegt (z.B. Erwerbsunfähigkeitspension, Pflegegeld|), stellt ein Arzt bzw. eine Ärztin der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes den Grad der Behinderung und damit einen eventuellen Anspruch auf einen Behindertenpass fest. |















